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Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht umfasst Problemstellungen im Zusammenhang mit dem privaten und öffentlichen Bau(vertrags)recht. Sowohl die Fragen von Mängelansprüchen als auch Nachträge sind dem Baurecht zuzuordnen. Hierbei sind sowohl grundlegende bautechnische Kenntnisse als auch genaue Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften unerlässlich. 

Durch das Recht der Architekten und der Ingenieure werden Honoraransprüche der Berufsgruppen genauso wie haftungsrechtliche Problematiken geregelt.

Wir vertreten sowohl Handwerker und Bauunternehmen wie auch den klassischen „Häuslebauer“. Wir erstellen Vertragsentwürfe, beraten während der Vertragsdurchführung und unterstützen wenn Probleme während der Vertragsdurchführung auftreten. Sei es, das mangelhaft gearbeitet wird, Fertigstellungstermine nicht eingehalten werden oder Auftraggeber nicht zahlen. Vom Vertragsentwurf bis hin zur Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens und falls notwendig einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung sind Sie bei uns gut aufgehoben.

Buero Adresse
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Büro Langenau

Hindenburgstraße 40
89129 Langenau
Tel. 07345.204 99 64
Fax 07345.204 99 65

office@wah-rechtsanwaelte.de

 

 

Büro Waiblingen

Bahnhofstraße 21
71332 Waiblingen
Tel. 07151.90 39 289
Fax 07345.204 99 65

office@wah-rechtsanwaelte.de

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