Langenau - 07345 204 99 64
|
Waiblingen - 07151 90 39 289

Strafrecht

Eine optimale Verteidigung benötigt eine auf das Mandantenziel abgestimmte Strategie! 


Manchmal ist eine harte und aggressive Verteidigung unter Ausschöpfung sämtlicher strafprozessualer Möglichkeiten angezeigt, um wichtige Prozesshandlungen für den Ausgang eines Verfahrens vorzunehmen und so etwa die Unschuld eines Mandanten ans Licht zu bringen.

 

Ist das Ziel der Verteidigung hingegen eine Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder eine Bewährungsstrafe, ist eine andere Vorgehensweise mit Augenmaß und Kalkül angezeigt.


Entscheidend ist daher die Vorbereitung einer auf das individuelle Ziel zugeschnittene Strategie.


Als Fachanwältin für Strafrecht ist Saskia Hölscher auf die Verteidigung in jedem Stadium eines Ermittlungsverfahrens und Strafverfahrens spezialisiert und berät und verteidigt Sie aus Überzeugung gerne in jedem Verfahrensstadium und auch unabhängig von dem Tatvorwurf!


Je früher ein Verteidiger in ein Verfahren involviert wird, desto mehr Einfluss kann auf den Verfahrensausgang genommen werden. 

Grundsätzlich sollten Beschuldigte ohne vorherige anwaltliche Beratung gegenüber Polizeibeamten keine Angaben machen. In der Praxis erhalten Beamten häufig erst durch die Vernehmung Informationen, welche später Grundlage einer Verurteilung des Beschuldigten sind. Angaben sollten daher nicht vor Einsichtnahme in die Ermittlungsakte erfolgen, um Nachteile zu vermeiden. 

Ihr Rechtsanwalt: 
Saskia Hölscher


Unsere Schwerpunkte:

  • Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren, 
  • Berufung, Revision einschließlich Strafvollstreckung
  • Straftaten jeder Art, insbesondere - Straßenverkehrsstrafrecht, 
  • Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Raub und Diebstahl
  • Straftaten in Pflegeberufen
  • Verteidigung im Jugendstrafrecht
  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten
  • Nebenklagevertretung
  • Vertretung als Zeugenbeistand