Betriebsanpassung
Corona hat mittlerweile dazu geführt, dass Schulen und Kitas geschlossen wurden. Großveranstaltungen dürfen aktuell nicht durchgeführt werden und auch kleinere Veranstaltungen werden bereits – momentan noch freiwillig - nicht durchgeführt.
Angesichts der sich rasant ausbreitenden Erkrankung sollte nach dem Rat des Robert Koch Instituts sozialer Kontakt vermieden werden, wenn nicht unbedingt notwendig. Dies nehmen auch wir zum Anlass, auf einige Punkte hinzuweisen:
Wir sind selbstverständlich auch jetzt für Sie tätig. Um aber unsere Mitarbeiter zu schützen und einer möglichen Schließung unserer Kanzlei wegen des Corona-Virus vorzubeugen, sind wir überwiegend im Home-Office tätig. Dies ändert nichts daran, dass wir selbstverständlich weiterhin für Sie zu den üblichen Zeiten telefonisch erreichbar sind. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir in jedem Einzelfall entscheiden werden, ob ein persönliches Gespräch aktuell notwendig ist, oder ob eine Beratung beispielsweise telefonisch oder über andere Kommunikationsmittel erfolgen kann. Unser Büro ist aufgrund dessen jedoch nur mit wenigen Mitarbeitern besetzt. Sollte der zuständige Sachbearbeiter aktuell nicht anwesend sein, wird unverzüglich ein Rückruf erfolgen.
Sollten Sie zu einem persönlichen Gespräch in unsere Büroräume kommen, werden wir Ihnen aufgrund der Empfehlungen der Behörden nicht die Hand geben. Wir hoffen, so einen Beitrag zur Eindämmung des Virus und baldmöglichst wieder in der gewohnten Art für Sie tätig werden zu können.
In Bezug auf Gerichtstermine muss damit gerechnet werden, dass aufgrund des Corona-Virus auch Behörden ihren Dienst einschränken werden und Gerichtstermine, die für die nächsten Wochen angesetzt waren, verschoben werden. Wir haben absolutes Verständnis, dass auch dies für Sie sehr ärgerlich sein kann, dauern Gerichtsverfahren ohnehin meist recht lange. Wir bitten jedoch auch hier um Ihr Verständnis, dürfte ein Vorgehen gegen derartige Terminverlegung keine Aussicht auf Erfolg aufweisen.
Es ist damit zu rechnen, dass die aktuelle Situation erhebliche Auswirkungen hat, die zahlreiche rechtliche Probleme und Fragestellungen aufwerfen dürfte. Sollten Sie oder Bekannte Fragen, beispielsweise in Bezug auf
- Reiseausfall wegen des Corona-Virus
- Kurzarbeitergeld
- Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Zahlungsprobleme durch das Corona-Virus
haben oder Unterstützung benötigen, freuen wir uns, Ihnen unterstützend zur Seite stehen zu dürfen. Wir haben neben den üblichen Telefonnummern eine Hotline eingerichtet, um so über die üblichen Öffnungszeiten hinausgehend für Sie erreichbar zu sein. Unsere Hotline-Nummer lautet: 0170 4167251.
Zuletzt verbleibt noch, Ihnen allen vor allem Gesundheit für die nächsten Wochen zu wünschen.
Ihr Team der Weyers, Altmann & Hölscher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH